Aktuelles Update: Med7 – Version 8.86
(ab Quartal 1/2025)
Um das neueste Update für Med7 zu downloaden, geben Sie bitte unten Ihren Nachnamen sowie Ihre Kundennummer ein und klicken Sie anschließend auf „Update downloaden“.
Aktuelles Update: Med7 – Version 8.86
(ab Quartal 1/2025)
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Med7 V8.86 01.01.25
– Einsatz zum Quartal 1/2025
Neue Stammdateien und Prüfmodule
– Neue Funktion „QS Ambulante Psychotherapie“:
In den KV-Bereichen Nordrhein und Westfalen-Lippe müssen Therapeuten ab dem 01.01.2025 nach der Beeindigung einer Psychotherapie Informationen zur Diagnostik und Therapie in sog. QS-Bögen erfassen und diese am Ende des Quartals an die Datenannahmestelle ihrer KV übermitteln.
Med7 stellt Ihnen hierzu kostenfrei eine komfortable Funktionen zur Erfassung und zum Export der Bögen in eine Exportdatei zur Verfügung. Im Psychotherapie-Menü, in dem auch die Antragsdaten erfasst werden, kann zu jedem Antrag, sobald die Therapie beendet wurde, ein Bogen erstellt und ausgefüllt werden. Ein vollständig ausgefüllter Bogen kann anschließend für den Export markiert werden (das Markierfeld befindet sich sowohl ganz oben als auch ganz unten auf dem Bogen).
Am Ende des Quartals können alle für den Export markierten Bögen über die Funktion „Hauptmenü -> Abrechnung -> QS Ambulante Psychotherapie“ in eine Exportdatei exportiert werden. Wie bei der KV-Abrechnung wird die Exportdatei anschließend mit einem Prüfmodul geprüft und mit einem Kryptomodul verschlüsselt. Es werden immer zwei Exportdateien erstellt: eine Datei mit den Bogenfeldern und eine getrennte Datei mit den verschlüsselten Kontaktdaten der Patienten für eine sich eventuell anschließende Patientenbefragung im Rahmen des QS-Verfahrens. Beide Dateien sind verschlüsselt und müssen am Ende des Quartals, in der Regel spätestens am 21. Tag des Folgemonats, über das Online-Portal Ihrer KV hochgeladen werden. Sie erhalten nach dem Hochladen eine Prüfdatei von Ihrer KV, die Sie in Med7 über die Funktion „Prüfdatei der KV importieren“ (unten im Exportmenü) importieren können, um sich Rückmeldungen zu den einzelnen Bögen anzeigen zu lassen und die Bögen ggf. zu bearbeiten. Werden Bögen im Nachhinein bearbeitet oder gelöscht,
so fließen diese Änderungen automatisch in die Exportdatei des nächsten Quartals ein. Alternativ kann auch für das aktuelle Quartal eine neue Exportdatei mit den Änderungen erstellt und eingereicht werden. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer KV über gewünschte Vorgehensweise und wenden Sie sich bei Fragen oder Unklarheiten zum Vorgehen an die Datenannahmestelle Ihrer KV.
– Neue Funktion „Hybrid-DRG-Abrechnung“:
In der Zifferneingabe steht Ihnen die neue Funktion „Hybrid-DRG“ zur Verfügung, um Leistungen des ambulanten Operierens mit Hilfe von Hybrid-DRG-Ziffern zu erfassen. Aus diesen erfassten Leistungen kann anschließend eine Hybrid-DRG-Abrechnungsdatei erstellt und bei Ihrer KV eingereicht werden. Ob der entsprechende Behandlungsfall mittels einer Hybrid-DRG statt einer EBM-Ziffer abgerechnet werden kann, muss zuvor über eine Grouper-Software ermittelt werden, die Ihnen in der Regel von Ihrer KV über deren Portal zur Verfügung gestellt wird.
Zur Erstellung der Hybrid-DRG-Abrechnungsdatei steht Ihnen die neue Funktion „Hauptmenü -> Abrechnung -> Hybrid-DRG-Abrechnung“ zur Verfügung. Wie bei der KV-Abrechnung wird
die erstellte Abrechnungsdatei mit dem KBV-Prüfmodul geprüft und anschließend mit dem Kryptomodul verschlüsselt. Im Gegensatz zur KV-Abrechnung ist die Abrechnung von Hybrid-DRG jedoch nicht quartalsgebunden, d.h. Abrechnungsdateien können auch mehrfach über das Quartal verteilt erstellt werden. In eine neue Abrechnung gehen folglich immer nur diejenigen Leistungen ein, die zuvor noch nicht abgerechnet wurden. Um dennoch Probeabrechnungen während des Quartals durchführen zu können, um Eingabefehler zu vermeiden, stehen Ihnen im Abrechnungsmenü die Optionen „Probeabrechnung“ und „Echtabrechnung“ zur Verfügung. Bei einer Probeabrechnung werden die abgerechneten Leistungen im Gegensatz zur Echtabrechnung im Anschluss nicht einer erstellten Abrechnung zugeordnet. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer KV, ob Hybrid-DRG-Abrechnungsdateien jederzeit eingereicht werden können oder ob dies nur einmal am Ende des Quartals erfolgen soll. Bietet Ihre KV bspw. nur ein einmaliges Einreichen aller Fälle des Quartals am Ende des Quartals an, so sollte folglich auch nur eine Echtabrechnung am Ende des Quartals erstellt und eingereicht werden. Probeabrechnungen können hingegen jederzeit und beliebig oft durchgeführt werden.
– Angaben für das Implantatregister:
Die Angaben für das Implantatregister im Rahmen der KV-Abrechnung müssen ab dem 1. Quartal 2025 nicht mehr fallgebunden sondern leistungsgebunden erfasst werden. Bisher musste der Hash-String des Implantatregisters im Menü „Zusätze“ zum entsprechenden Quartal eingegeben werden. Ab dem 1. Quartal 2025 muss die Eingabe stattdessen zur entsprechenden Ziffer als Erklärung erfolgen. Klicken Sie hierzu im Menü „Ziffern- und Diagnoseneingabe“ als erstes auf die eingegebene Ziffer und anschließend auf der rechten Seite auf die neue Funktion „Implantatregister-Angaben“ (Symbol „Implantat“). Hier müssen neben dem Hash-String (Feld 5051) nun auch die Melde-ID (Feld 5050) und der Hash-Wert (Feld 5052) des Implantatregisters eingegeben werden. Es können zu jeder Ziffer auch mehrere Einträge (Melde-IDs) erfasst werden.
Med7 V8.85 04.11.24
– V8.85 C
Lösung eines Problems bei der Übertragung der KIM-Adresse auf eine neue SMC-B nach
dem Kartentausch.
– V8.85 B
Med7 wurde erfolgreich von der KBV re-zertifiziert. Die neue Prüfnummer lautet
Y/1/2410/36/078 und ist gültig vom 01.10.2024 bis 30.09.2027.
– V8.85 A
Allgemeine Verbesserungen
– Einsatz zum Quartal 4/2024
Neue Stammdateien und Prüfmodule
Med7 V8.84 25.09.24
– V8.84 J
Verbesserung des E-Rezept-Versands in Krankenhäusern
– V8.84 F, G, H
Allgemeine Verbesserungen
– V8.84 E
Gruppentherapie-Leistungen: Verbesserung der Anzeige der abgerechneten Leistungen
– V8.84 D
Verbesserungen zur Komfortsignatur
– V8.84 C
Verbesserungen zum E-Rezept beim Mehrfachversand
– V8.84 A, B
Allgemeine Verbesserungen
– Einsatz zum Quartal 3/2024
Neue Stammdateien und Prüfmodule
– Aktualisierung des Musters 12 – Verordnung häuslicher Krankenpflege. Neues Muster gültig ab 1. Juli 2024.
– Neue Version des IBM-KIM-Clientmoduls für den Versand und Empfang von KIM-Nachrichten.
– Neue Funktion „Karten-Tausch“ zur Übertragung einer bestehenden KIM-Adresse auf eine neue SMC-B-Karte (Praxisausweis): Nach Austausch einer alten gegen eine neue SMC-B muss unter „Hauptmenü -> TI-Einstellungen -> KIM-Adressen einrichten -> Praxis-KIM-Account verwalten“ die Funktion „Karten-Tausch“ einmal ausgeführt werden, um die KIM-Adresse automatisch auf die neue SMC-B zu übertragen.
– Verbesserung der Protokoll-Funktion bei der Recherche nach Patienten, die ein bestimmtes Medikament erhalten haben.
Med7 V8.83 29.06.24
– V8.83 C
Aktualisierung des Musters 12 – Verordnung häuslicher Krankenpflege.
Neue Version des IBM-KIM-Clientmoduls für den Versand und Empfang von KIM-Nachrichten.
Neue Funktion „Karten-Tausch“ zur Übertragung einer bestehenden KIM-Adresse auf eine neue SMC-B-Karte (Praxisausweis)
– V8.83 B
Allgemeine Verbesserungen
– V8.83 A
Verbesserung Re-Registrierung der KIM-Adresse nach Tausch der SMC-B
– Einsatz zum Quartal 2/2024
Neue Stammdateien und Prüfmodule
– Neue Funktion „DiGA-Verzeichnis“ (KBV-zertifiziert) in der Rezept-Funktion:
Ab 1. Juli 2024 müssen Digitale Gesundheitsanwendungen aus einem zertifizierten DiGA-Verzeichnis verordnet werden. Als eines der ersten Praxisprogramme überhaupt hat Med7 das Zulassungsverfahren für die Verordnung von DiGA erfolgreich bei der KBV bestanden. Damit steht Ihnen schon heute die Möglichkeit zur komfortablen Verordnung von DiGA direkt aus Med7 heraus zur Verfügung.
Das Med7-DiGA-Verzeichnis bietet Ihnen neben umfangreichen Recherche-Funktionen auch die praktische Möglichkeiten zur Durchführung einer indikationsbezogenen Vergleichssuche.
Bei Wiederholungsverordnungen kann eine DiGA bequem aus der Verordnungshistorie des Patienten übernommen werden. Darüber hinaus steht Ihnen eine umfangreiche Statistikfunktion für DiGA zur Verfügung, in der sich frühere Verordnungen nach verschiedenen Kriterien filtern lassen.
– Aktualisierung des Blankoformulars Muster 10/E: Umbenennung von „Überweisungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen als Auftragsleistung“ in „Überweisungsschein für in-vitro-
diagnostische Auftragsleistungen“ und Umbenennung des Feldes „Behandlung gemäß § 116b SGB V“ in „SER“ (SGB XIV – Soziales Entschädigungsrecht).
– Heilmittelverordnung: Neue Möglichkeit der Blankoverordnung bei Maßnahmen der Ergotherapie.
– Verbesserungen zur Abrechnung von Gruppentherapien.
– Verbesserung der Re-Registrierung von KIM-Adressen nach dem Austausch der SMC-B (Praxisausweis).
Med7 V8.82 19.03.24
– V8.82 B
– Anpassung KV-Abrechnung: Bei identischen Einträgen in der Mandanten-Funktion bezüglich der Praxis-Initiale, BSNR und LANR wird gemäß neuer KBV-Bestimmungen die LANR nur noch einmal pro BSNR in die KV-Abrechnung übertragen.
– V8.82 A
– Neues Eingabefeld „TI-Anwendungen-Freischaltungsnummer“ in der Mandanten-Funktion:
Unter „Praxis -> Arzt-Daten -> Mandanten-Funktion“ steht Ihnen das neue Eingabefeld
TI-Anwendungen-Freischaltungsnummer zur Verfügung.
Wie in unserem Rundschreiben per E-Mail mitgeteilt, ist die Eingabe der neuen
Freischaltungsnummer für an die TI angeschlossene Praxen erforderlich, damit die
TI-Systembereitschaft der TI-Pflichtanwendungen (eAU, eRezept, eArztbrief etc.) mit der
KV-Abrechnung an die KV übermittelt werden kann, um Honorarkürzungen und Kürzungen der monatlichen TI-Erstattungspauschalen zu vermeiden.
Sie erhalten Ihre TI-Anwendungen-Freischaltungsnummer zeitnah per E-Mail, nachdem Sie
den jährlichen Betrag von 780 Euro inkl. MwSt. für TI-Anwendungen und zukünftige
Konnektor-Updates unter Angabe Ihrer Med7-Kunden-Nr. auf das o.g. Konto überwiesen haben.
Die Gebühr wird Ihnen über die monatlichen TI-Pauschalen Ihrer KV vollständig erstattet,
sodass Ihnen dafür keine Kosten entstehen.
– Verbesserung der Funktion HBA-PIN-Eingabe im Hauptmenü
– E-Rezept-Einstellungen: neue Option „nur vom Behandler signierbar“
Wenn diese Option aktiviert ist, können in Praxen mit mehreren Ärzten E-Rezepte im
Nachhinein im eMuster-Postfach nur von demjenigen Arzt signiert und gesendet werden,
der das E-Rezept ursprünglich erstellt hat.
– KIM-Bestellung: Erneuerte Zertifikate für die Bestellung neuer KIM-Adressen.
Installationsanweisungen
Nach dem Download beginnen Sie per Doppelklick auf die Datei, z. B. Med7v885.exe, das automatische Update von Med7. Ihre Daten werden automatisch in die neue Version übernommen.
War die Installation erfolgreich, so erscheint beim Aufrufen von Med7 im rechten oberen Bildschirmbereich des Hauptmenüs die neue Programmversion.
Wichtiger Hinweis: Eine aktuelle Java-Version, die zur Ausführung des KBV-Prüfmoduls benötigt wird, können Sie hier downloaden.
* Eingabe erforderlich
Hardware-Mindestvoraussetzungen:
- Windows 10
- 1 GHz Prozessor
- 1 GB Arbeitsspeicher
- USB-Anschluss
- Festplatte mind. 10 GB
- Tastatur, Maus
- Bildschirmauflösung mind. 800×600 Pixel
Empfohlen:
- Windows 10 / 11
- 1,7 GHz Prozessor oder höher
- 2 GB Arbeitsspeicher
- CD/DVD-Brenner
- Soundkarte, Lautsprecher, Mikrofon
- Bildschirmauflösung 1024×768 Pixel
- Älteres zugelassenes KVK-Lesegerät
- eGK-Lesegerät: Med7 unterstützt die
zertifizierten eGK-Lesegeräte (stationär und
mobil) von Orga. Eine Bestellung der
eGK-Lesegeräte über Bitron bringt Ihnen
Vorteile und Ersparnisse. Weitere
Informationen erhalten Sie über unsere
Hotline, Tel.: 069-8600 6850 - Drucker: Laser- oder Tintenstrahldrucker mit
seitlichem Einzug (für den Formulardruck), IBM/Epson-kompatibler Matrixdrucker oder zwei Drucker gleichzeitig mit Umschalter (z.B. Laserdrucker für Briefe und
Matrixdrucker für Formulare)
Med7-Handbuch:
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