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Aktuelles Update: Med7 – Version 8.83 A
(ab Quartal 2/2024)

Um das neueste Update für Med7 zu downloaden, geben Sie bitte unten Ihren Nachnamen sowie Ihre Kundennummer ein und klicken Sie anschließend auf „Update downloaden“.

Aktuelles Update: Med7 – Version 8.83A
(ab Quartal 2/2024)

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Informationen zum aktuellen Update

Update-Info lesen

Med7 V8.83 15.04.24
– V8.83 A
Verbesserung der Re-Registrierung der KIM-Adresse nach Tausch der SMC-B
Med7 V8.83 12.04.24
– Einsatz zum Quartal 2/2024
Neue Stammdateien und Prüfmodule
– Neue Funktion „DiGA-Verzeichnis“ (KBV-zertifiziert) in der Rezept-Funktion:
Ab 1. Juli 2024 müssen Digitale Gesundheitsanwendungen aus einem zertifizierten DiGA-Verzeichnis verordnet werden. Als eines der ersten Praxisprogramme überhaupt hat Med7 das Zulassungsverfahren für die Verordnung von DiGA erfolgreich bei der KBV bestanden. Damit steht Ihnen schon heute die Möglichkeit zur komfortablen Verordnung von DiGA direkt aus Med7 heraus zur Verfügung.
Das Med7-DiGA-Verzeichnis bietet Ihnen neben umfangreichen Recherche-Funktionen auch die praktische Möglichkeiten zur Durchführung einer indikationsbezogenen Vergleichssuche.
Bei Wiederholungsverordnungen kann eine DiGA bequem aus der Verordnungshistorie des Patienten übernommen werden. Darüber hinaus steht Ihnen eine umfangreiche Statistikfunktion für DiGA zur Verfügung, in der sich frühere Verordnungen nach verschiedenen Kriterien filtern lassen.
– Aktualisierung des Blankoformulars Muster 10/E: Umbenennung von „Überweisungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen als Auftragsleistung“ in „Überweisungsschein für in-vitro-
diagnostische Auftragsleistungen“ und Umbenennung des Feldes „Behandlung gemäß § 116b SGB V“ in „SER“ (SGB XIV – Soziales Entschädigungsrecht).
– Heilmittelverordnung: Neue Möglichkeit der Blankoverordnung bei Maßnahmen der Ergotherapie.
– Verbesserungen zur Abrechnung von Gruppentherapien.
– Verbesserung der Re-Registrierung von KIM-Adressen nach dem Austausch der SMC-B (Praxisausweis).

Med7 V8.82 19.03.24
– V8.82 B
– Anpassung KV-Abrechnung: Bei identischen Einträgen in der Mandanten-Funktion bezüglich der Praxis-Initiale, BSNR und LANR wird gemäß neuer KBV-Bestimmungen die LANR nur noch einmal pro BSNR in die KV-Abrechnung übertragen.
– V8.82 A
– Neues Eingabefeld „TI-Anwendungen-Freischaltungsnummer“ in der Mandanten-Funktion:
Unter „Praxis -> Arzt-Daten -> Mandanten-Funktion“ steht Ihnen das neue Eingabefeld
TI-Anwendungen-Freischaltungsnummer zur Verfügung.
Wie in unserem Rundschreiben per E-Mail mitgeteilt, ist die Eingabe der neuen
Freischaltungsnummer für an die TI angeschlossene Praxen erforderlich, damit die
TI-Systembereitschaft der TI-Pflichtanwendungen (eAU, eRezept, eArztbrief etc.) mit der
KV-Abrechnung an die KV übermittelt werden kann, um Honorarkürzungen und Kürzungen der
monatlichen TI-Erstattungspauschalen zu vermeiden.
Sie erhalten Ihre TI-Anwendungen-Freischaltungsnummer zeitnah per E-Mail, nachdem Sie
den jährlichen Betrag von 780 Euro inkl. MwSt. für TI-Anwendungen und zukünftige
Konnektor-Updates unter Angabe Ihrer Med7-Kunden-Nr. auf das o.g. Konto überwiesen haben.
Die Gebühr wird Ihnen über die monatlichen TI-Pauschalen Ihrer KV vollständig erstattet,
sodass Ihnen dafür keine Kosten entstehen.
– Verbesserung der Funktion HBA-PIN-Eingabe im Hauptmenü
– E-Rezept-Einstellungen: neue Option „nur vom Behandler signierbar“
Wenn diese Option aktiviert ist, können in Praxen mit mehreren Ärzten E-Rezepte im
Nachhinein im eMuster-Postfach nur von demjenigen Arzt signiert und gesendet werden,
der das E-Rezept ursprünglich erstellt hat.
– KIM-Bestellung: Erneuerte Zertifikate für die Bestellung neuer KIM-Adressen.

Med7 V8.81 20.02.24
– V8.81 H
Verbesserungen zur neuen Rezeptfunktion:
Automatische Anpassung des Personalienfeldes bei Privat- und OTC-Rezepten
Übernahme der Anschrift des Familien-Hauptversicherten auf das Rezept, falls vorhanden
– V8.81 G
Privat- und BtM-Rezepte: Editierbarkeit der Kostenträger-relevanten Felder des Personalienfeldes
– V8.81 F
Allgemeine Verbesserungen
Verbesserungen zur BG-Abrechnung
– V8.81 E
Verbesserungen zu den Drucker-Einstellungen in der neuen Rezeptfunktion
– V8.81 D
Allgemeine Verbesserungen
– V8.81 B, C
Verbesserungen zum E-Rezept
– V8.81 A
Anpassungen zum E-Rezept bezüglich der Darstellung von Sonderzeichen für die Apotheken
– V8.81
Einsatz zum Quartal 1/2024
Neue Stammdateien und Prüfmodule
– Verbesserungen der Druckwarteschlange beim Drucken von Rezepten
– Neue Funktion zur eHBA-PIN-Eingabe im Hauptmenü (oben rechts):
Über diese Funktion kann eine Komfortsignatur-Sitzung vorbereitend gestartet und die eHBA-PIN eingegeben werden, ohne dass ein E-Rezept erstellt werden muss. Danach können an anderen Arbeitsplätzen E-Rezepte ohne erneute PIN-Eingabe erstellt werden.

Med7 V8.80 03.01.24
– V8.80 G
Verbesserung des Druckens von Rezepten aus der Druckschlange
– V8.80 F
Verbesserung bei der Prüfung des Datenstands des MMI Pharmindex Plus
– V8.80 E
Verbesserung der Druckereinstellung bei Privat- und BtM-Rezepten (Einzug von oben/links)
Verbesserungen zum Medikationsplan
– V8.80 D
Neue Rezept-Funktion zur Verordnung von E-Rezepten und Papierrezepten, aufrufbar über das Rezept-Symbol im Hauptmenü.
Die bisherige Rezeptfunktion steht Ihnen übergangsweise weiterhin unter „Formulare -> Rezept“ zur Verfügung.
Ein Schulungsvideo zum Thema E-Rezept steht Ihnen auf unserer Homepage zur Verfügung unter https://www.med7.de/e-rezept-schulung/
Das E-Rezept ist erst ab dem 1. Quartal 2024 verpflichtend, die TI-Systembereitschaft „E-Rezept“ wird jedoch bereits mit dieser Med7-Version mit der KV-Abrechnung an die KV übermittelt (Einstellung siehe „Praxis -> Arzt-Daten -> Mandantenfunktion -> TI-Systembereitschaft“).
– V8.80 C
Verbesserungen zur Patientenzuordnung beim eArztbrief
– V8.80 B
Verbesserung bei der Übertragung des Tags der Terminvermittlung (Feld 4115) in die KV-Abrechnung.
– V8.80 A
Verbesserungen zur KV-Abrechnung
– V8.80
– Einsatz zum Quartal 4/2023
Neue stammdateien und Prüfmodule
– Neue Funktion TI-Systembereitschaft:
Unter „Hauptmenü -> Praxis -> Arzt-Daten -> Mandanten-Funktion“ steht Ihnen die neue Funktion TI-Systembereitschaft zur Verfügung. Hier können alle verpflichtenden und von Med7 unterstützten TI-Anwendungen und -Komponenten angekreuzt werden, damit diese Informationen mit der KV-Abrechnung an Ihre KV übermittelt werden. Nur dadurch kann eine Kürzung der monatlichen TI-Pauschale vermieden werden. Alle hier angezeigten TI-Anwendungen und -Komponenten sind aktuell verpflichtend mit Ausnahme des E-Rezepts (ab 1. Januar 2024) und des eArztbriefes (ab 1. März 2024).
Die eArztbrief-Funktion ist bereits in diesem Med7-Update enthalten. Die Funktion E-Rezept werden wir Ihnen im Laufe des 4. Quartals 2023 in einem Med7-Update zur Verfügung stellen, sodass Sie das E-Rezept, wenn gewünscht, bereits vor dem 1. Januar 2024 testen und nutzen können. Die Erstellung eines Papierrezepts in der bisherigen Form (Muster 16) ist auch nach dem 1. Januar 2024 weiterhin im sog. Ersatzverfahren jederzeit mit Med7 möglich.

– Neue Funktion eArztbrief im Hauptmenü und in der eKartei:
Die neue Med7-Funktion eArztbrief wurde erfolgreich von der KBV zertifiziert und ermöglicht Ihnen das einfache Versenden und Empfangen von eArztbriefen über Ihre KIM-Adresse.
Der Nachweis der TI-Systembereitschaft Ihrer Praxis für den eArztbrief ist ab dem 1. März 2024 verpflichtend, um Kürzungen der monatlichen TI-Pauschale zu vermeiden. Med7 stellt Ihnen bereits in diesem Med7-Update frühzeitig die entsprechende Funktion zur Verfügung.
Die eArztbrief-Funktion wurde in Med7 besonders komfortabel umgesetzt, da Sie Ihre Arztbriefe auch weiterhin mit MS Word erstellen können! Im Gegensatz zu anderen Programmen, bei denen Sie einzelne Daten häufig manuell zusammentragen und in das neue, komplizierte eArztbrief-Format übertragen müssen, erledigt Med7 die Umwandlung Ihres Word-Briefs in einen eArztbrief für Sie vollautomatisch!
– Empfang von eArztbriefen:
Im Med7-Hauptmenü kann über die Funktion „eArztbrief“ das eArztbrief-Postfach geöffnet werden. Hier werden Ihnen im Posteingang alle empfangenen eArztbriefe in einer Übersicht angezeigt. Klicken Sie auf die Funktion „KIM-Nachrichten abrufen“ (oben links), um neue eArztbriefe vom Server abzurufen.
Nach dem Empfang eines eArztbriefs ordnet Med7 diesen automatisch dem entsprechenden Patienten zu. Eine manuelle Zuordnung kann in Ausnahmefällen erfolgen, wenn eine automatische Zuordnung, z.B. aufgrund einer Namensänderung, nicht möglich ist.
Per Klick auf Funktion „In eKartei importieren“ können Sie den eArztbrief inklusive aller Anhänge einfach in die eKartei des Patienten übernehmen.
Die EBM-Ziffer 86901 für den eArztbrief-Empfang wird nach dem Empfang gemäß KBV-Vorgaben automatisch zu den Abrechnungsziffern des entsprechenden Patienten hinzugefügt und ggf. ein Schein für den Patienten angelegt, falls im aktuellen Quartal noch kein Arzt-Patienten-Kontakt stattgefunden hat. Diese Einstellung kann bei Bedarf über die Funktion „Einstellungen“ im eArztbrief-Postfach
geändert werden.
– Versand von eArztbriefen:
Med7 bietet Ihnen beim eArztbrief-Versand einen besonderen Komfort. Anstatt die Inhalte des eArztbriefs zeitaufwändig in der eKartei zu suchen und jedesmal mühsam für das eArztbrief-Format zusammenführen zu müssen, können Sie Ihre Arztbriefe einfach wie bisher aus Med7 heraus mit mit MS Word erstellen und zur eKartei hinzufügen. Wenn Sie sich danach in der eKartei in der Zeile, die den Word-Brief enthält, befinden, klicken Sie einfach auf die neue Funktion „eAB“ (eArztbrief). Ihr Word-Brief wird anschließend automatisch in ein kompatibles PDF-Format umgewandelt und zum neu erstellen eArztbrief als Anhang hinzugefügt. Wählen Sie danach nur noch einen Empfänger aus dem KIM-Adressbuch aus, passen Sie ggf. den Nachrichtentext an und klicken Sie auf „Signieren und Senden“, um den eArztbrief zu versenden.
Stellen Sie sicher, dass Ihr eHBA (Heilberufsausweis) sich vor dem Versand im Kartenterminal
befindet, da der eArztbrief mit Ihrem eHBA signiert werden muss.
Nach dem erfolgreichen Versand wird Ihnen angeboten, die EBM-Ziffer 86901 für den eArztbrief-Versand automatisch zu den Abrechnungsziffern des Patienten hinzuzufügen.

Installationsanweisungen

Nach dem Download beginnen Sie per Doppelklick auf die Datei, z. B. Med7v855.exe, das automatische Update von Med7. Ihre Daten werden automatisch in die neue Version übernommen.

War die Installation erfolgreich, so erscheint beim Aufrufen von Med7 im rechten oberen Bildschirmbereich des Hauptmenüs die neue Programmversion.

Wichtiger Hinweis: Eine aktuelle Java-Version, die zur Ausführung des KBV-Prüfmoduls benötigt wird, können Sie hier downloaden.

* Eingabe erforderlich

Hardware-Mindestvoraussetzungen:

  • Windows 10
  • 1 GHz Prozessor
  • 1 GB Arbeitsspeicher
  • USB-Anschluss
  • Festplatte mind. 10 GB
  • Tastatur, Maus
  • Bildschirmauflösung mind. 800×600 Pixel

 

Empfohlen:

  • Windows 10 / 11
  • 1,7 GHz Prozessor oder höher
  • 2 GB Arbeitsspeicher
  • CD/DVD-Brenner
  • Soundkarte, Lautsprecher, Mikrofon
  • Bildschirmauflösung 1024×768 Pixel
  • Älteres zugelassenes KVK-Lesegerät
  • eGK-Lesegerät: Med7 unterstützt die
    zertifizierten eGK-Lesegeräte (stationär und
    mobil) von Orga. Eine Bestellung der
    eGK-Lesegeräte über Bitron bringt Ihnen
    Vorteile und Ersparnisse. Weitere
    Informationen erhalten Sie über unsere
    Hotline, Tel.: 069-8600 6850
  • Drucker: Laser- oder Tintenstrahldrucker mit
    seitlichem Einzug (für den Formulardruck), IBM/Epson-kompatibler Matrixdrucker oder zwei Drucker gleichzeitig mit Umschalter (z.B. Laserdrucker für Briefe und
    Matrixdrucker für Formulare)

 

Med7-Handbuch:

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