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Med7 hat das Zertifizierungsverfahren für das E-Rezept erfolgreich bei der KBV abgeschlossen. Die neue Prüfnummer lautet Y/410/2112/36/078 und ist bis zum 30.11.2024 gültig. Zuvor hatte bereits die gematik die Konformität von Med7 zum TI-Funktionsumfang E-Rezept bestätigt.

Mit der neuen Funktion können Med7-Anwender künftig E-Rezepte als PZN-Verordnung, Freitext-Verordnung, Wirkstoffverordnung oder Rezepturverordnung erstellen und über den Konnektor beim Fachdienst der gematik für Ihre Patienten und die Apotheken bereitstellen. Per App können die Patienten auf die in der TI bereitgestellten E-Rezepte zugreifen und diese als Barcode in der Apotheke präsentieren. Wenn Ihre Patienten die App noch nicht installiert haben, so kann zusätzlich ein Patientenausdruck des E-Rezepts erstellt werden, der ebenfalls die Barcodes enthält, die in der Apotheke eingescannt werden können.

Anders sieht es aus, wenn die Apotheken in der räumlichen Nähe Ihrer Praxis noch nicht in der Lage sind, E-Rezepte zu empfangen. Dann muss wie bisher ein reines Papierrezept auf Muster 16 ausgestellt werden. Auch für BTM-Rezepte, T-Rezepte, für Versicherte bei sonstigen Kostenträgern oder bei einem Ausfall TI-Verbindung müssen die Rezepte bis auf Weiteres auf Muster 16 ausgestellt werden.

Nach einer Richtlinie der KBV dürfen Ärzte ihre Rezepte noch bis zum 30.06.2022 in der bisherigen papierform ausstellen, wenn die technischen Möglichkeiten zur Erstellung von E-Rezepten noch nicht existieren. Siehe auch: Hinweise der KBV zur schrittweisen Umstellung.